Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW ebenso vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht eine größere anzahl als 6 kW, jedes mal mit nicht mehr denn alle beide Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht eine größere anzahl wie 45 stundenkilometer, einer https://fahrschule80011.suomiblog.com/fahren-lernen-kaiserslautern-dinge-zu-wissen-bevor-sie-kaufen-48019270